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Aufgabe war es, zwei Wohnungen miteinander zu verbinden und auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner zu reagieren. Nach der Erstellung von drei Varianten wurde sich für die dargestellte Variante entschieden. Der auf dem Grundriss dünn rot umrandete Bereich ist der neu hinzugekommene.
Eingeschlossen in den Auftrag war eine genaue Ermittlung der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung, heute der Wohnflächenverordnung.
Übernommen wurden die Leistungsphasen 1-4, d.h. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Vorbereitung einer eventuellen Genehmigungsplanung. Die Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung wurde auf Wunsch der Bauherren von diesen übernommen.
Grundsätzlich ist gegen eine solche Vorgehensweise nichts einzuwenden, jedoch sollte der Vorteil einer Ausschreibung und einer Begleitung des Architekten durch die Bauphasen nicht unterschätzt werden. Der ungeübte Bauherr tut sich gelegentlich etwas schwer im Umgang mit den Baufirmen. Darüber hinaus fallen bei mittelgroßen Objekten Zeitkontingente von bis zu 300 Stunden an, die der arbeitende Bauherr sicher nicht übrig hat.