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Aufgabe war es, zwei Wohnungen miteinander zu verbinden und auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner zu reagieren. Nach der Erstellung von drei Varianten wurde sich für die dargestellte Variante entschieden. Der auf dem Grundriss dünn rot umrandete Bereich ist der neu hinzugekommene.
Eingeschlossen in den Auftrag war eine genaue Ermittlung der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung.
Übernommen wurden die Leistungsphasen 1-4, d.h. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Vorbereitung einer eventuellen Genehmigungsplanung. Die Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung wurde auf Wunsch der Bauherren von diesen übernommen.
Grundsätzlich ist gegen eine solche Vorgehensweise nichts einzuwenden, jedoch sollte der Vorteil einer Ausschreibung und einer Begleitung des Architekten durch die Bauphasen nicht unterschätzt werden. Der ungeübte Bauherr kann sich gegenüber den Gewerken nicht in gleicher Weise behaupten, wie der Architekt, der im Umgang mit den Gewerken sicherlich geschulter ist.